Info & Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Information

Der Mieter muss bei Abholung des Motorrades einen gültigen Führerschein und eine Kreditkarte vorlegen. Eine eigene Schutzausrüstung wäre wünschenswert, ist eventuell nach Absprache und in begrenztem Umfang auch bei uns erhältlich.

Das Motorrad wird dem Mieter nach Erledigung der Formalitäten in unserem Firmensitz ausgehändigt, und muss nach Ablauf des Mietzeitraumes wieder dort zurückgegeben werden.


Geschäftsbedingungen

Art. 1 Benutzung des Fahrzeuges
Gemäß Art. 116 Straßenverkehrsordnung erklärt der Mieter

  • im Besitz eines gültigen, für dieses Fahrzeug vorgesehen Führerscheines zu sein und über die psychophysischen Fähigkeiten zu verfügen, um das im Vertrag bezeichnete Fahrzeug lenken zu können.
  • er erklärt die Straßenverkehrsordnung zu kennen, diese gänzlich einzuhalten und das Fahrzeug weder unter Drogen-, Alkohol– oder Medikamenteneinfluss zu lenken.
  • der Mieter verpflichtet sich geeignete Motorradbekleidung und einen vorschriftsgemäßen Helm zu tragen.
  • der Mieter verpflichtet sich das Fahrzeug mit höchster Sorgfalt zu benutzen und es mit der versehenen Sicherheitsausstattung zu verwahren; dies alles unter Wahrung der gesetzlichen Bestimmungen.
  • der Mieter ist während der Mietzeit verpflichtet sich bezüglich der Schmierung und des Bremsöls zu vergewissern, um die Funktionstüchtigkeit und die Sicherheit des Motorrades zu garantieren.
  • der Mieter verpflichtet sich dem Vermieter eventuell aufgetretene technische Probleme unverzüglich mitzuteilen und gegebenenfalls die Weiterfahrt einstellen. Dies gilt auch im Falle eines Unfalls oder Schäden welche Dritten zugefügt wurden.
  • Notwendige Motorradreparaturen gehen zu Lasten des Vermieters, ausgenommen der Defekt wurde vom Mieter verursacht oder ist auf sein fahrlässiges Verhalten zurückzuführen.
  • der Vermieter ist auf keinen Fall dem Mieter gegenüber für jeglichen etwaigen Schaden aus einem Stillstand des Fahrzeugs auf Grund eines Funktionsdefektes oder eines Verkehrsunfalls verantwortlich.
  • das Fahrzeug darf vom Mieter auf keinen Fall an Dritte übergeben oder überlassen werden.
  • der Mieter verpflichtet sich daher das Fahrzeug ausschließlich selbst zu lenken, da nur er dazu berechtigt ist und nur auf öffentlichen Straßen zu verkehren.
  • falls der Mieter beabsichtigt mit dem geliehenen Fahrzeug auch ins Ausland zu fahren, verpflichtet er sich, dies im Voraus dem Vermieter mitzuteilen, damit ihm die grüne Karte aushändigt werden kann, welche vom Mieter stets mitgeführt werden muss.

Art. 2 besondere Vereinbarungen
a) Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung
Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass die Einzelfirma Motosport des Niedermayr Alois eine Haftpflichtversicherung und eine Kaskoversicherung mit einem Selbstbehalt von 20% vom Wert des Fahrzeuges, bzw. Mindestbetrag von Euro 900,00 abgeschlossen hat. Im Falle eines vom Mieter verschuldeten Unfalls oder eines Diebstahls geht dieser Selbstbehalt ausschließlich zu Lasten des Mieters.
b) Sach- und Personenschäden
Der Mieter ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle Sach- und/ oder Personenschäden jeglicher Natur, inklusive Schäden Dritter, selbst verantwortlich.
Er verpflichtet sich, die Einzelfirma Motosport des Niedermayr Alois von sämtlichen Schadensersatzforderungen schadlos zu halten und von jedweder Verantwortung zivil-, straf- und verwaltungsrechtlicher Natur zu entbinden und alle damit zusammenhängenden Kosten zu übernehmen.
c) Verhängte Strafen auf Grund einer Verkehrswidrigkeit
Der Mieter verpflichtet sich auf jedem Fall für sämtliche verhängten Strafen und ggf. auch für künftig zugestellte Vorhaltungsprotokolle, welche auf die Mietzeit zurückführen sind, selbst aufzukommen und die Einzelfirma Motosport des Niedermayr Alois schadlos zu halten. Dies gilt auch für einen eventuellen Punkteabzug, Geldbußen und Erklärungen im Sinne des Art. 180 Abs. 8 Straßenverkehrsordnung. Dem Vermieter steht auf jeden Fall das Regressrecht für sämtliche diesbezüglich vorgestreckte Kosten und Spesen zu.

Art. 3 Kaution
Der Mieter hinterlegt bei Unterzeichnung des Mietvertrages die für das Motorrad in der Preisliste vorgesehene Kaution.
Im Falle eines Schadens am Fahrzeug oder Dritten gegenüber verursachten Schäden, Rückgabe des Motorrades mit nicht voller Tankfüllung, einer verhängten Verwaltungsstrafe, welche dem Vermieter zugestellt wird, eines geschuldeten Selbstbehalts oder in jedem weiteren angeführten Fall des gegenständlichen Vertrages, wird der Vermieter hiermit ausdrücklich ermächtigt, den entsprechenden Betrag vom hinterlegten Depot abzuziehen oder die Abbuchung desselben von der Kreditkarte des Mieters vorzunehmen.

Art. 4 Vertragsauflösung
Der Mietvertrag kann vom Vermieter mittels einfacher Mitteilung durch Einschreiben, Fax oder E-Mail unverzüglich und vorzeitig aufgelöst werden, falls der Mieter eine der Vertragsklauseln verletzt.

Art. 5 Gerichtsstand
Für den gegenständlichen Vertrag wird das italienische Recht angewandt und für alle eventuelle Streitigkeiten wird der ausschließliche Gerichtsstand von Bozen vereinbart.

Download: Mietvertrag (PDF)


MOTOSPORT NIEDERMAYR
Pillhof 63, I-39057 Frangart, Eppan
Tel. +39 0471 975533 | Fax +39 0471 327406
Mwst.Nr. 01346990219

Öffnungszeiten
Montag - Freitag 09:00 - 12:00 | 14:30 - 19:00

Samstag 09:00 - 12:30 (Werkstatt & Magazin GESCHLOSSEN)

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